Leistungen
Individuell abgestimmte Pflege und ganzheitlicher Service
Ihr persönlicher Pflegeplan wird von uns exakt auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst und erstellt. Dabei klären wir gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen die spezifischen Anforderungen. Gern sind wir Ihnen bei der Abstimmung und Antragstellung mit Behörden oder Krankenversicherungen behilflich und bringen unsere langjährige Erfahrung ein. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung der Pflegegrade stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos rund um das Thema Pflege und erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag.
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege beinhaltet folgende Basispflege-Dienstleistungen:
- Kleine und große Körperpflege
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Prophylaxen, Mobilisation und Lagerung
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Inkontinenzversorgung
- Unterstützung beim Toilettengang
- Stomaversorgung
- allgemeine Krankenbeobachtung
- hauswirtschaftliche Versorgung
Behandlungspflege nach SGB V
Nach ärztlicher Anordnung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse
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Richten der Medikamente
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Hilfe bei der Medikamenteneinnahme (z.B.: Pflasterwechsel, Tabletten, Inhalationen, Augensalben/Tropfen)
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Injektionen (z.B. Spritzen von Insulin)
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Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
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An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
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Kompressionstherapie
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Wundversorgung und Verbandwechsel
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Dekubitusbehandlung
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Katheterwechsel
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Infusionstherapie
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Trachealkanülenwechsel- und pflege
Betreuung und Hauswirtschaft nach SGB XI §45b
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Reinigung des Wohnbereichs beim Patienten
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Betten machen
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Einkaufen
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Zubereitung von Mahlzeiten
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Wäsche (waschen, bügeln, zusammenlegen)
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Unterstützung beim Einkauf oder Arztbesuch
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Gemeinsam Zeit verbringen
Beratungsbesuche nach SGB XI §37
Sie haben einen Pflegegrad und Fragen zu Ihrer Pflegesituation? Wir beraten Sie gern!
- einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1,2 und 3
- jedes Quartal bei Pflegerad 4 und 5
Themen einer Beratung könnten sein:
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Wohnraumberatung
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Hausnotruf
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Essen auf Rädern
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Hilfsmittelleistungen der Pflegekasse
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
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Einschätzung des Pflegegrades
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Möglichkeiten der Pflegeleistungen aufzeigen
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Hilfestellung zur aktuellen Alltagssituation für Pflegeperson und Angehörige
Eine Pflegeberatung ist dann verpflichtend, wenn ein Pflegegrad besteht und Pflegegeld in Anspruch genommen wird. Der Beratungsbesuch muss durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Nacht- und Notdienst
Verlässliche Hilfe auch außerhalb der regulären Dienstzeiten:
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Pflegenotruf Tag und Nacht für unsere Klienten
Individuelle Leistungen auf Anfrage